Seit 20 Jahren widmen wir uns leidenschaftlich den Aufgabenbereichen der Geo- und Umwelttechnik. Wir sind ein in Dortmund ansässiges Ingenieurbüro und unser Anspruch ist die Zufriedenheit unserer Auftraggeber.
Grundlage unseres Erfolges ist die genaue Analyse der Aufgabe, akribische Planung und Qualität in der Ausführung. Während der gesamten Planungs- und Bauphase sowie darüber hinaus sind wir als fachlich kompetenter Ansprechpartner, beratend für den Bauherrn tätig.
Wir legen Wert auf wirtschaftliche Ergebnisse insbesondere unter Berücksichtigung umweltrelevanter Auflagen und schwierigen Randbedingungen.
Durch unsere innovative Vorgehensweise ermöglichen wir ihr Projekt kostengünstig und effizient abzuschließen.
Fortschritt durch Kompetenz....
Geotechnik
Gutachten und geotechnische BerichteBaugrundgutachten / Bodengutachten und geotechnische Berichte sind die Grundlage zur Bestimmung der Verformbarkeit der im Baubereich anstehenden Bodenschichten. Die Verformbarkeit wird maßgeblich durch die Bodenart sowie die hydrogeologischen Verhältnisse beeinflusst. Die Lagerungsdichte ist dabei ebenfalls von großer Bedeutung.
Tragfähigkeit und Setzungsverhalten sowie die hydrogeologischen Verhältnisse sind wesentliche Einflussfaktoren.
Die Gründungsempfehlung des Bodengutachters bzw. Baugrundgutachters berücksichtigt die z.v. genannten Randbedingungen und muss dauerhaft, sicher und wirtschaftlich sein. Der Bodengutachter / Baugrundgutachter hat mit seinem Gründungsvorschlag erheblichen Einfluss auf die Kosten, die für die Gründung anfallen.
Flachgründungen können als Einzel- bzw. Streifenfundamente oder als Platten ausgeführt werden, deren Einbindetiefe einen geringen Abstand zur Geländeoberfläche aufweisen.
Als Tiefgründung werden z. B. Pfahlgründungen, kombinierte Pfahl- / Plattengründungen, Gründungen mit Schlitzwänden oder Brunnen- und Senkkastengründungen bezeichnet.
Böschungen und Gräben nach DIN 4124, Abschnitt 4.2: Bei t ≤ 1,25 m dürfen Gräben und Baugruben ohne besondere Sicherung mit senkrechten Wänden hergestellt werden, wenn die anschließende Geländeoberfläche bei nichtbindigen Böden nicht stärker als 1:10, bei bindigen Böden nicht stärker als 1:2 geneigt ist. Das ist nicht zulässig, wenn Verkehrslasten die Standsicherheit der Wand gefährden oder der Boden aufgelockert ist.
Bei ausreichenden Platzverhältnissen und entsprechender Beschaffenheit des Bodens stellt die geböschte Baugrube eine wirtschaftliche Möglichkeit dar.
Rechnerische Standsicherheitsnachweise werden u. a. erforderlich bei Böschungshöhen h > 5 m oder Böschungswinkel β größer als in der Norm empfohlenen.
Verbaute Baugruben
- Bohrpfähle
- Rammpfähle
- Trägerbohlwände
- Spundwände
- Schlitzwände
- Bewehrte Spritzbetonwände
- Böschungsbruchberechnungen
- Grundbruchberechnungen
- Setzungsberechnungen
- FE-Berechnungen
- Verdichtungsprüfungen
- Dynamische und statische Plattendruckversuche
- Durchlässigkeitsversuche
- Baugrubenabnahmen
- Pfahlabnahmen
- Korngrößenverteilung
- Wassergehalt
- Zustandsgrenzen
- Dichte, Porenanteil, Sättigungszahl
- Korndichte
- Glühverlust
- Durchlässigkeit
- Kompressionsversuch
- Einaxialer Druckversuch
- Scherversuch
- Proctorversuch
- Wiederverwertung von Böden
- Geotechnische und chemische Beurteilung von Aushubböden
- Entwicklung von Bodenmanagementkonzepten
- Gefährdungsabschätzung für Gefahrstoffe im Boden und Grundwasser
- Arbeiten in kontaminierten Bereichen gem. DGUV Regel 101-004 (BGR 128)
- Fachbauleitung
- Dokumentation